Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Behördenwegweiser
| A| A
Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.
Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.
Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Im Anger Nr. 1
2280 Glinzendorf
02248/25 85
gemeinde@glinzendorf.gv.at