Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Behördenwegweiser
| A| A
Bei einer Stundung wird die Fälligkeit oder der tatsächliche Zahlungszeitpunkt einer Forderung durch nachträgliche Vereinbarung mit der Gläubigerin/dem Gläubiger verschoben.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Im Anger Nr. 1
2280 Glinzendorf
02248/25 85
gemeinde@glinzendorf.gv.at