Schrittgeschwindigkeit in der Neuen Siedlung! Wohnstraße !

Wohnstraße

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anrainern wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neue Siedlung (Rosengasse, Holundergasse, Kirschengasse und Fliedergasse) in Glinzendorf eine Wohnstraße nach § 76b StVO ist. Dies bedeutet, dass Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. 

06.05.2024